Beglaubigte Übersetzungen
Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen von Unterlagen aller Art zu amtlichen oder gerichtlichen Zwecken.
Diese Art von Übertragung wird vom vereidigten Übersetzer angefertigt, der auf der Liste der vereidigten Übersetzer des polnischen Justizministeriums steht. Zur Beglaubigung der Übertragung bedient sich der vereidigte Dolmetscher eines Siegels mit seinen Personalangaben und Informationen über die ihm verliehenen Berechtigungen.
Übersetzt werden sowohl der Text der Urkunde als auch alle sonstigen Inhalte, z.B. handschriftliche Unterschriften, Stempel, Vermerke etc.
Wir übersetzen u.a. folgende Dokumente:
- amtliche Dokumente aller Art (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, Schulzeugnisse, Diplome etc.)
- Unterlagen für die Fahrzeugzulassung, Kaufverträge, Rechnungen
- Verträge im Rechts- und Handelsverkehr (Mietverträge, Kaufverträge über die Geschäftsanteile, Arbeitsverträge)
- Gründungsakte
- Beschlüsse der Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung etc.
- notarielle Urkunden
- Bankunterlagen
Bei umfangreichen Texten zur beglaubigten Übersetzung holen wir die Unterlagen bei den Kunden in Zgierz, Łódź und Umgebung ab und liefern Ihnen fertige Übersetzungen wieder an Ihren Sitz.
Wir bieten Ihnen auch an, bei einen vereidigten Dolmetsch er zu stellen.